Pressemitteilung

Land fördert Denkmalschutz: 38.940 Euro für St. Georg in Dischingen-Trugenhofen

Pfarrkirche Zum Heiligen Georg Trugenhofen. Foto: Gemeinde Dischingen

„Ein Gewinn für unsere Region.“

Clara Resch, MdL

Baden-Württemberg stellt in der zweiten Tranche seines Denkmalförderprogramms 2025 rund 5,9 Millionen Euro für insgesamt 50 Kulturdenkmale zur Verfügung. Auch der Kreis Heidenheim profitiert: Für die Instandsetzung und statische Sicherung der katholischen Kirche St. Georg in Dischingen-Trugenhofen fließen 38.940  Euro an Fördermitteln in die Region.

„Dass das Land den Erhalt unserer Kulturdenkmale so entschlossen unterstützt, ist ein starkes Zeichen – für unsere Geschichte, für unsere Regionen und für die Menschen, die sich mit großem Engagement für diese Bauwerke einsetzen“, sagt die Landtagsabgeordnete und Direktkandidatin für Heidenheim, Clara Resch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). „Ich freue mich sehr, dass mit der Kirche St. Georg in Dischingen ein Denkmal aus meinem Wahlkreis in dieser Förderrunde berücksichtigt wird.“

Für Resch ist Denkmalpflege weit mehr als ein Beitrag zur kulturellen Identität: „Unsere Kirchen, Burgen und historischen Gebäude erzählen Geschichten – und sie stiften Gemeinschaft. Wer Denkmale erhält, sichert nicht nur das bauliche Erbe, sondern investiert auch in die Zukunft des ländlichen Raums.“

„Denkmalpflege lebt vom Handwerk“

Als Handwerkpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion hebt Resch ausserdem hervor: „Denkmalpflege lebt vom Handwerk. Ob Schreiner-, Glaser- oder Restaurierungsarbeiten – solche Maßnahmen sind nur mit gut ausgebildeten Fachkräften möglich. Die Denkmalförderung ist deshalb nicht nur ein Beitrag zum kulturellen Erbe, sondern auch ein Impuls für unsere regionalen Handwerksbetriebe.“

Das Denkmalförderprogramm des Landes wird überwiegend aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg finanziert. Es unterstützt private, kirchliche und kommunale Vorhaben – vom historischen Wohnhaus bis zur Burgruine. Die Förderhöhe beträgt bei privaten Maßnahmen in der Regel 50 Prozent, bei kommunalen und kirchlichen 33 Prozent der förderfähigen Kosten. Für das Programm gibt es keinen Rechtsanspruch; über die Mittelvergabe entscheidet das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart.

Denkmalförderung essenziell für ländlichen Raum

„Gerade in kleinen Gemeinden wie Dischingen zeigt sich, wie wichtig die Denkmalförderung für den ländlichen Raum ist. Ich danke allen, die sich hier vor Ort für den Erhalt von St. Georg einsetzen – und ich bleibe dran, dass auch künftig Mittel aus Stuttgart in die Region fließen“, so Resch.

Clara Resch
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